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Covid-19, Bestimmungen des Bundes ab 6. Dezember 2021 gilt mindestens die 3G Regel für Trainings in Innenräumen

12. Dezember 2021

Innenräumen
- Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren
- Zertifikate müssen durch die Kursleitenden/verantwortlichen Personen geprüft werden
zusammen mit einem gültigen Ausweis
- Die 2G-Regelung kann in Absprache mit der Lehrperson angewendet werden. Die
2G-Regelung beinhaltet, dass alle Teilnehmenden einen gültigen Ausweis als
Geimpfte und/oder Genesene vor weisen müssen. Für die 2G-Regelung besteht keine
Maskenpflicht.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5 Metern wird empfohlen.
- Die Räume müssen stets gut gelüftet werden.

Aussenräume
- Keine Einschränkungen für den Taiji-/Qigong-Unterricht.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Metern wird empfohlen.
- Bei Veranstaltungen, Workshops und Seminaren ab 300 Personen (inklusive
Zuschauende oder Helfende) gilt eine Zertifikatspflicht für alle Anwesenden. Die
verantwortlichen Organisatorinnen und Organisatoren sind zur Überprüfung der
Zertifikate verpflichtet.


Zu beachten sind auch die Kantonalen Massnahmen.

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