Innenräume
Der Unterricht für Taijiquan und Qigong in den Innenräumen ist bis mind. 21. März 2021 verboten (vgl. www.bag.admin.ch).
Aussenräume
- Trainings draussen sind für Gruppen bis max. 15 Personen erlaubt.
- Beim Trainieren muss ein Abstand von mindestens 1.5 Metern eingehalten werden.
Verantwortliche für Kurse schauen dazu, dass
- die Massnahmen und Hygienevorschriften des BAG (www.bag.admin.ch/bag) sowie die kantonalen Covid19-Regelungen von allen eingehalten werden
- alle Teilnehmenden bei jedem Training mit Namen, Adresse und Telefon registriert sind
- die Kursteilnehmenden regelmässig über die geltenden Massnahmen informiert sind
- die Trainings so gestaltet sind, dass die Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Metern nicht unterschreiten und ganz allgemein die Hygiene-Massnahmen einhalten können
- Kursleitende sowie Kursteilnehmende nicht am Training teilnehmen, wenn sie Covid19 erkrankt sind oder entsprechende Symptome aufweisen
Verantwortung der Teilnehmenden
- Sie halten sich an die Hygienevorschriften des BAG sowie des jeweiligen Kantons, in dem der Kurs durchgeführt wird
- Sie bleiben dem Kurs fern, wenn sie sich krank fühlen
- Sie melden den Kursleitenden, falls sie Krankheitssymptome aufweisen, die denjenigen von Covid19 entsprechen oder wenn sie an Covid19 erkrankt sind. Sie melden sich bei Symptomen beim Arzt/bei der Ärztin und befolgen dessen/deren Anweisungen.
Der Vorstand CWTACH, 28. Februar 2021